Mondou darf heute wieder ran

Freitag, 11. März 2011, 16:40 - Medienmitteilung

Nachdem dem Verbandssportgericht von Swiss Ice Hockey Association in der Angelegenheit Benoît Mondou weitere Videosequenzen mit einem anderen Blickwinkel zugestellt wurden, entschied es, der HCC La Chaux-de-Fonds SA in der Rekurssache Benoît Mondou die aufschiebende Wirkung zu gewähren.

In der Kurzbeschreibung des Verbandssportgerichtes steht, dass nicht mit genügender Sicherheit bestimmt werden könne, ob Benoît Mondou den Schiedsrichter absichtlich mit dem Stock am Schlittschuh getroffen habe. Somit ist der Stürmer des HCC La Chaux-de-Fonds ab sofort (bereits heute Abend) bis auf Weiteres spielberechtigt.