Reglement Spielberechtigung

Samstag, 16. Juni 2007, 14:55 - Medienmitteilung

Das Verfahren und die gültigen Kriterien zur Messung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Nationalliga-Clubs bezüglich Erteilung der Spielberechtigung werden unverändert beibehalten.

Die Rechnungslegung und die Bewertung erfolgen weiterhin einheitlich, hingegen wird das Reporting-Package deutlich vereinfacht. Mit der Einführung einer Meldepflicht im Falle einer erheblichen Verschlechterung der finanziellen Situation wird die Eigenverantwortung der Gesellschaftsorgane erhöht. Die Liquidität wird durch eine dreimalige Selbstdeklaration der Gesellschafter überprüft, indem diese bestätigen, dass die Liquidität genügend ist und zudem keine überfälligen Verbindlichkeiten gegenüber Angestellten, Sozialversicherungsanstalten und Steuerbehörden bestehen.