Bundesgericht entscheidet für IIHF

Montag, 12. März 2012, 18:18 - Martin Merk

In der Klage des SC Bern gegen den internationalen Eishockeyverband IIHF hat das Bundesgericht einen Rekurs der IIHF gutgeheissen und damit einen früheren Entscheid des internationalen Sportgerichtshof (TAS/CAS) annuliert.

Im Gegensatz zum internationalen Sportgerichtshof entschied das Bundesgericht, dass dieses für den Fall nicht zuständig sei und gab damit dem Rekurs recht. Die Berner wollten auf Schadenersatz klagen, weil die IIHF die Champions Hockey League nach nur einem Jahr absagte, da ein Investor im Zuge der Finanzkrise ausstieg.

"Wir haben vollen Respekt für das CAS als Gericht, um Fälle in der Welt des Sports zu lösen, befanden aber, dass in diesem spezifischen Fall das CAS nicht die adäquate Instanz war", sagt der IIHF-Präsident René Fasel in einer Mitteilung des Verbands.

Die IIHF kündigte gleichzeitig ein Hockey-Forum in kommenden Juni an, bei dem die Verbände, Ligen und Clubs eingeladen sind, um über Angelegenheiten des europäischen Eishockeys zu diskutieren.

"Wir sind zufrieden (mit dem Urteil), aber nicht in einer triumphalen Art und Weise. Wir wollten nie, dass dies vor einem Gericht endet. Wir sind immer der Meinung gewesen, dass Körperschaften innerhalb der Sportfamilie fähig sein sollten, diese Angelegenheiten zu lösen, indem man zusammensitzt und von Angesicht zu Angesicht diskutiert", sagt Fasel. "Wir sind alle Teil derselben Bewegung und es ist Zeit für Versöhnung. Lasst uns das hinter uns bringen und für die Zukunft schauen."

Der SC Bern kommentierte das Urteil nicht und wartet auf die Urteilsbegründung.