Zwei Drittel der Sitzplätze dürfen belegt werden

Mittwoch, 2. September 2020, 15:04 - Martin Merk

Ab dem 1. Oktober sind wieder Anlässe mit über 1000 Zuschauern möglich. Es dürfen auch in Eishallen zwei Drittel der Sitzplätze belegt werden und es gibt kein striktes Alkoholverbot.

Bislang waren Events mit maximal 1000 Personen und Sicherheitsabständen erlaubt wie man es etwa im Fussball in der Meisterschaft sah sowie im Eishockey bei den seit August ausgetragenen Vorsaisonspielen. Ab dem 1. Oktober werden die Regeln bekanntlich unter Auflagen gelockert. Heute hat der Bundesrat die Leitplanken mit einer Anpassung der Covid-19-Verordnung vorgegeben, die im Fall von Eishockey- und Fussballspiele detaillierter ausgearbeitet wurde aufgrund der grossen Zuschauerströmen basierend auf den Vorschlägen der Verbände und Ligen im Eishockey und Fussball. Dabei kam es zu kleineren Änderungen im Vergleich zu den Informationen, welche zuletzt in Medien publiziert worden war und zwar in positiver Richtung mehr mehr Kapazitäten fürs Eishockey und ohne striktes Alkoholverbot. Mit einer Belegung von zwei Dritteln der Sitzplätze liegen die Leitplanken unter den Vorderungen der Liga, aber über dem anfänglichen Vorschlag von 50 Prozent für Eishallen. "Die Regeln sind zum grossen Teil von den Vorschlägen der Ligen inspiriert", sagte dazu der Bundesrat Alain Berset an der heutigen Medienkonferenz. Die Richtlinien sind somit national geregelt, die Bewilligung bleibt jedoch bei den Kantonen der jeweiligen Heimclubs.

Dies werden die wichtigsten Regeln sein:

  • Es sind nur (personalisierte) Sitzplätze erlaubt. Stehplatzsektoren können zu Sitzplatzsektoren umgebaut werden.
  • Die Sitzplätze dürfen zu höchstens zwei Dritteln belegt werden, wobei der Entscheid über die genaue Zahl bei den kantonalen Bewilligungsbehörden liegt.
  • Es gilt eine Maskenpflicht.
  • Es gibt keinen Gästesektor und keine Ticketkontingente für Gästefans.
  • Die Organisatoren müssen ein Schutzkonzept haben und die Bewilligung vom Kanton erhalten.
  • Die epidemiologische Lage im Kanton oder in der betroffenen Region müssen die Durchführung der Veranstaltung erlauben. Der Kanton muss über die notwendigen Kapazitäten für das Contact Tracing verfügen.
  • Im Gastronomiebereich gilt Sitzpflicht. Dazu ist die Konsumation an Sitzplätzen erlaubt.
  • Der Verkauf und die Konsumation von alkoholischen Getränken sind soweit zu beschränken, dass "die Einhaltung des Schutzkonzepts nicht gefährdet wird". Diese schwammige Formulierung bedeutet praktisch, dass Kantone den Alkoholausschank bewilligen können, diesen aber auch beschränken können, falls es nicht klappt.
  • Die Einhaltung der Massnahmen muss vom Club bzw. Veranstalter kontrolliert und Regelverstösse müssen geahndet werden.
  • Wenn sich die epidemiologische Lage bzw. Contact-Tracing-Kapazitäten in einem Kanton verschärft, sind ein Widerruf oder weitere Einschränkungen möglich.
  • Quarantäneregel: Die Kantone können Leute in Quarantäne schicken, die über mindestens 15 Minuten mit einem Abstand von 1,5 Metern oder weniger von einer positiv getesteten Person waren. Die Kantone können in einem solchen Fall Zugriff auf die Personenliste verlangen zwecks "Contact Tracing".

Desweiteren sehen die National League und Swiss League vor:

  • Die Clubs müssen die Personenlenkung im Stadionperimeter organisieren unter anderem durch Bodenmarkierungen, die auch auf Abstände hinweisen.
  • Den Clubs wird empfohlen beim Eingang die Körpertemperatur zu messen. Personen mit einer Körpertemperatur über 37.5 Grad oder sonstigen Krankheitssymptomen wird der Eintritt verweigert.
  • Personen, die sich nicht an die Regeln halten, sind aus der Halle zu weisen und im Falle einer Weigerung ein gesamtschweizerisches Stadionverbot über zwei Jahre auszusprechen.
  • Ein zweijähriges Stadionverbot wird ausgesprochen, wenn jemand eine andere Person anspuckt oder absichtlich anhustet.
  • Besucht eine Person trotz einer ihr bekannten Covid-19-Erkrankung ein Spiel, ist sie aus der Halle zu weisen und es wird ein dreijähriges gesamtschweizerisches Stadionverbot ausgesprochen.

Der Saisonstart in der National League und Swiss League sowie im Swiss Ice Hockey Cup sind ab Anfang Oktober vorgesehen, wobei die detaillierten Spielpläne noch in Ausarbeitung sind.

Stellungnahme der NL/SL zum Bundesratsentscheid: "Die National League & Swiss League nimmt zur Kenntnis, dass dem Wunsch nach Spielen mit voller Sitzplatzkapazität nicht vollumfänglich entsprochen wurde – wenn auch eine einheitliche Regelung für Hallen und Freiluftstadien gefunden werden konnte. Die wirtschaftliche Situation der Eishockey-Clubs bleibt daher unter den gegebenen Bedingungen mit Start der Saison im Oktober weiter prekär, auf Club-Seite werden Verluste im 7-stelligen Bereich zu erwarten sein. Um das Fortbestehen des professionellen Schweizer Eishockeys zu sichern, sind die Clubs der National League & Swiss League unbedingt auf Finanzhilfen der öffentlichen Hand angewiesen. Die National League & Swiss League dankt dem Bundesrat für die Chance, die entwickelten Schutzkonzepte anzuwenden und zusammen mit den Clubs umzusetzen. Das gemeinsam aufgebaute Vertrauen zwischen den Bundesbehörden, Kantonen, Ligen und Clubs bildet die Basis für eine Rückkehr zu einer «neuen Normalität» in den Eishockeystadien der National League und Swiss League. Zum Schluss möchten wir an die Eigenverantwortung aller Beteiligten – Spieler, Staff, Funktionäre, Mitarbeitende, Helfer, Zuschauerinnen und Zuschauer – appellieren. Haltet euch konsequent und vorbildlich an die Schutzkonzepte und Massnahmen, damit das Schweizer Eishockey diese schwierige Situation meistern kann!"