Verfahren im "Fall Lugano" eingestellt

Freitag, 18. September 2009, 17:04 - Medienmitteilung

Der Einzelrichter der Schweizerischen Eishockey Nationalliga GmbH, Reto Steinmann, hat das ordentliche Verfahren gegen den ehemaligen Präsidenten des Verwaltungsrates der HC Lugano SA, Beat Kaufmann, und gegen den damaligen Verwaltungsrat der HC Lugano SA, Fabio Gaggini, eingestellt. Nach Auffassung des Einzelrichters habe Beat Kaufmann durch sein Handeln in der Funktion als Verwaltungsrat der HC Lugano SA, dem Staat geschuldetes Geld vorzuenthalten, nicht gegen einen der vier im Rechtspflegeregelement (Artikel 88 - Verhaltensgrundsätze) definierten Grundsätze "Loyalität, Integrität, Fairness und sportliche Gesinnung" verstossen.

Beat Kaufmann habe sich gegenüber der Liga weder illoyal noch nicht integer, noch unfair, noch unsportlich verhalten. Das strafrechtlich relevante und entsprechend sanktionierte Gebaren von Beat Kaufmann passe unter keinen der vier Begriffe. Und entgegen einer da und dort geäusserten Meinung habe das Verhalten von Beat Kaufmann dem HC Lugano auch nicht zu einem Wettbewerbsvorteil verholfen.

Einer verbandsrechtlichen Verurteilung des Beschuldigten stehe zwar nicht rechtlich aber faktisch der strafprozessuale Grundsatz "ne bis in idem" (Sperrwirkung der abgeurteilten Sache) entgegen. Eine zweite Sanktion, zum Beispiel in Form einer Busse und/oder Sperre, für das gleiche, strafrechtlich bereits abgeurteilte Verhalten widerspräche einerseits dem allgemeinen Gerechtigkeitsempfinden und liefe sinngemäss und faktisch dem Grundsatz der bereits abgeurteilten Sache zuwider.

Durch das Gebaren von Beat Kaufmann sah sich die Schweizerische Eishockey Nationalliga GmbH veranlasst, beim Einzelrichter die Eröffnung eines Verfahrens zu beantragen. Deshalb rechtfertige es sich, dem Beschuldigten die Verfahrenskosten zu drei Vierteln aufzuerlegen, heisst es im Entscheid des Einzelrichters.

Da die Inhalte der Verfahren gegen Fabio Gaggini und Beat Kaufmann identisch sind, hat der Einzelrichter Reto Steinmann gestützt auf den Entscheid gegen Beat Kaufmann das Verfahren gegen Fabio Gaggini ebenfalls eingestellt.