Rekurs gegen Rytz' Sperre gutgeheissen

Mittwoch, 20. Dezember 2006, 15:54 - Medienmitteilung

Das Verbandssportgericht des Schweizerischen Eishockeyverbandes hat den Rekurs der Genève-Servette HC SA gutgeheissen und damit die Spielsperre gegen den Spieler Philippe Rytz aufgehoben. Philippe Rytz hatte im Meisterschaftsspiel der Nationalliga A vom 31. Oktober 2006 zwischen den SC Rapperswil-Jona Lakers und dem Genève-Servette HC den Gegenspieler Thomas Walser gecheckt und war vom Einzelrichter der Schweizerischen Eishockey Nationalliga GmbH, Reto Steinmann, mit einer Spielsperre (Check gegen den Kopf und Nackenbereich) belegt worden.

Die Qualität der Videosequenz lasse keinen eindeutigen Schluss zu, ob Philippe Rytz mit dem Ellbogen oder dem Schulter-/Oberarmbereich Thomas Walser am Kopf oder an der Schulter getroffen habe. Es sei durchaus möglich, dass der Stürmer der SC Rapperswil-Jona Lakers, welcher sich in leicht geduckter Stellung befand, am Oberarm getroffen wurde und erst danach mit dem Kopf gegen die Bande oder das Plexiglas prallte. Das Verbandssportgericht habe nicht in genügender Eindeutigkeit feststellen können, ob der Körperangriff von Philippe Rytz gegen den Kopf von Thomas Walser erfolgt sei oder nicht. Nach Auffassung des Verbandsportgerichts handle es sich um einen Fall des Beweisnotstandes und gemäss dem Prinzip "im Zweifel für den Angeklagten" sei deshalb nicht davon auszugehen, dass eine nach den Regeln unerlaubte Handlung begangen worden sei. Der Rekurs der Genève-Servette HC SA wird gutgeheissen und der diesbezügliche Entscheid des Einzelrichters aufgehoben.