Schnyder-Entscheid: Olten reicht Beschwerde ein

Mittwoch, 3. April 2013, 10:20 - Martin Merk

Im Entscheid des Einzelrichters im Fall des tragischen Unfalls um den querschnitsgelähmten Ronny Keller und Stefan Schnyder hat der EHC Olten in Rücksprache mit dem HC Thurgau (Kellers früherer Club, wo er nächste Saison unter Vertrag stände) Beschwerde beim Verbandssportgericht eingereicht.

Die Beschwerde richtet sich gegen den Entscheid, den Vorfall als Unfall ohne Verschulden von Stefan Schnyders zu werten. Der EHC Olten ist der Meinung, dass sich die Beurteilung zu einseitig auf das erstellte Gutachten der Gruppe für Unfallmechanik stützt. Der EHCO stört sich auch daran, dass in der Urteilsbegründung das Verhalten von Ronny Keller als "schuldhaft interpretiert werden kann".

Im Rekurs wird es allerdings um mehr als nur um eine schwarz auf weiss gedruckte Wortwahl gehen. Der Entscheid der Sportinstanzen kann auch einen Einfluss auf straf- und zivilrechtliche Verfahren ausserhalb der Sportwelt haben und damit geht es letztendlich um finanzielle Aspekte. Wie und durch wessen Versicherung muss zukünftig für Kellers gesundheitlichen Schaden und Lohnausfall aufgekommen werden aufgrund dessen, was der Einzelrichter als Unfall betitelt und der EHC Olten anfänglich als Foul bezeichnete? Um Geld geht es dabei nicht nur für Keller, sondern auch für den EHC Olten und vor allem den HC Thurgau, die nach dem Unfall Lohnzahlungen fortsetzen müssen, ohne vollumfänglich von der Unfallversicherung entschädigt zu werden. Auf der anderen Seite würde Stefan Schnyder Ungemach drohen, falls er später entgegen des erstinstanzlichen Urteils als Täter angesehen würde. Dann könnten Keller und die Clubs Forderungen geltend machen.


Stefan Schnyders folgeschwerer Zusammenstoss mit Ronny Keller wurde als Unfall taxiert. © Foto: Leroy Ryser