Busse gegen Bertschy
Dienstag, 23. April 2013, 21:27 - Medienmitteilung
Der Einzelrichter für Disziplinarsachen Leistungssport, Reto Steinmann, hat den Stürmer des SC Bern, Christoph Bertschy, für das Anzünden eines Schals anlässlich der Meisterfeier nach dem sechsten Play-off Final-Spiel zwischen dem SC Bern und dem HC Fribourg-Gottéron vom 16. April 2013 mit einer Busse von CHF 700.- bestraft.
Nach Auffassung des Einzelrichters bedarf es keiner näheren Begründung, dass das Anzünden eines Schals einer gegnerischen Mannschaft bzw. eines Schals, welcher einen Bezug zu einer gegnerischen Mannschaft in einem gewissen Sinne assoziiert, sehr unsportlich sei. Eine solche Aktion sei aus Sicht des Gegners als sehr entwürdigend zu empfinden.
Das Verhalten von Christoph Bertschy sei als ebenso ungebührlich wie unsportlich sowie den Geboten der Fairness widersprechend und demnach als Verstoss gegen Artikel 81 des Rechtspflegereglements zu bezeichnen. In Würdigung aller relevanten Umstände erscheint eine Busse von CHF 700.00 angemessen, heisst es im Entscheid des Einzelrichters.