Schiedsklage der Huttwil Falcons abgewiesen

Montag, 4. Juli 2011, 17:49 - Medienmitteilung / Dominik Bessling

Das dreiköpfige Schiedsgericht hat die Schiedsklage der Huttwil Falcons AG gegen die Schweizerische Eishockey Nationalliga GmbH abgewiesen. Damit wird die Meisterschaft der National League B in der kommenden Saison 2011/12 mit 10 Mannschaften bestritten.

Die Huttwil Falcons reichten am 17. Mai 2011 einen Antrag auf Beurteilung des Entscheids des Lizenzausschusses und der Rekursinstanz für die Spielberechtigung der National League durch ein Schiedsgericht ein. Sie stellten die Anträge, der Entscheid der Rekursinstanz vom 26. April sei aufzuheben und der Klägerin die Lizenz der Saison 2011/12 zu erteilen, eventualiter sei das Verfahren an die Vorinstanz zur Fällung eines neuen Entscheides zurückzuweisen, und dies unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Beklagten.

Der Lizenzausschuss der Schweizerischen Eishockey Nationalliga GmbH ist auf das Begehren der Huttwil Falcons (Aufnahmegesuch für die National League B) nicht eingetreten, weil die Klägerin innerhalb der gesetzten und auch der verlängerten Frist kein eigentliches Gesuch mit den entsprechenden Unterlagen eingereicht hat. In der Folge hat auch die Rekursinstanz für Spielberechtigungen der Schweizerischen Eishockey Nationalliga GmbH den Entscheid des Lizenzausschusses bestätigt.