Freispruch für Philippe Bozon

Freitag, 4. April 2003, 00:00 - Martin Merk

Die beiden Spielsperren gegen Servettes Topscorer Philippe Bozon, welche er nächste Saison hätte absitzen müssen, sind von der Rekurskammer des SEHV aufgehoben worden, ebenfalls die Busse von 1000 Franken, welche ihm der Einzelrichter Heinz Tännler für den Zusammenstoss mit Berns Martin Steinegger aufgebrummt hatte. Während Tännler die ungeahndete Aktion als Clipping und übertriebene Härte verurteilte, vertritt die Rekurskammer die Ansicht, dass die Aktion in Anbetracht von Bozons breitbeiniger Schlittschuhführung am ehesten als Beinstellen zu qualifizieren sei, ebenfalls galt als primäres Ziel Bozons die Scheibe, um welche er hart, kompromisslos und regulär gekämpft habe.