Vier Spielsperren gegen Salmelainen

Freitag, 23. April 2010, 14:14 - Martin Merk / Medienmitteilung

Der Einzelrichter hat vier Spielsperren gegen Tony Salmelainen vom Genève-Servette HC ausgesprochen. Ob er morgen wirklich fehlen wird, wird sich noch zeigen. Servette kann Rekurs einlegen und beim Verbandsportgericht eine aufschiebende Wirkung beantragen.

Der Einzelrichter der Schweizerischen Eishockey Nationalliga GmbH, Reto Steinmann, hat den Stürmer des Genève-Servette HC, Tony Salmelainen, im ordentlichen Verfahren mit vier Spielsperren und einer Busse von CHF 1500 belegt. Tony Salmelainen checkte in der 54. Spielminute des fünften Play-off-Finalspiels der National League A zwischen dem SC Bern und dem Genève-Servette HC vom 20. April 2010 den Stürmer des SC Bern, Etienne Froidevaux, mit dem Stock gegen den Kopf. Eine Spielsperre hat Tony Salmelainen bereits verbüsst.

Der Ablauf der Aktion belege, dass diese nicht irrtümlich oder zufällig erfolgt sei. Der Genfer Stürmer habe sich seinem Gegenspieler frontal genähert, den Stock angehoben und mit quer gehaltenem Stock einen Check auf Kopfhöhe gegen Etienne Froidevaux ausgeführt. Tony Salmelainen habe absichtlich einen Regelverstoss begangen, bei welchem er annehmen musste, dass er seinen Gegner verletzen könnte. Aufgrund des Umstandes, dass er seinen Angriff nicht mehr abbrach, was durch ein Abdrehen bzw. Vorbeifahren möglich gewesen wäre, müsse ihm vorgeworfen werden, dass er eine Verletzung von Froidevaux billigend in Kauf genommen habe. Erschwerend komme hinzu, dass Tony Salmelainen es nicht einfach damit bewenden liess, in den Gegner hinein zu fahren, sondern diesen mit quer gehaltenem Stock attackierte.

Das Verschulden von Tony Salmelainen wiegt nach Auffassung des Einzelrichters schwer, weil er den Berner Spieler in einer Art und Weise attackierte, die als höchst gesundheitsgefährdend erscheine. Der Genfer Stürmer habe den Respekt für den Kopf des Gegners ausser Acht gelassen, was als verwerflich zu bezeichnen sei, ja eine gewisse Rücksichtslosigkeit offenbare. Hinzu komme, dass die Aktion mit erheblichem Anlauf erfolgte und einzig dem Ziel diente, den Gegenspieler in der erfolgten Art und Weise zu attackieren, hält der Einzelrichter Reto Steinmann in seinem Entscheid fest.

Gegen diesen Entscheid kann innert 5 Tagen Rekurs an das Verbandssportgericht des SIHA eingereicht werden.