Kompromisslösung um Beat Forster

Montag, 22. Dezember 2008, 14:18 - Medienmitteilung

Übers Wochenende konnte in der Clubwechsel-Angelegenheit Beat Forster unter der Leitung der Schweizerischen Eishockey Nationalliga GmbH zwischen den betroffenen Gesellschaftern, ZLE Betriebs AG und der HC Davos Sport AG, eine gütliche Einigung erzielt werden. Beat Forster wechselt auf das neue Jahr hin von den ZSC Lions zum HC Davos.

An der aussergerichtlichen Einigungsverhandlung haben die Parteien vereinbart, dass die HC Davos Sport AG für den Clubwechsel von Beat Forster eine substanziell höhere Schadenersatzzahlung (als der reglementarisch vorgesehene Betrag von 500 000 Franken) an die ZLE Betriebs AG leistet und dass sich der Spieler Beat Forster an dieser Summe beteiligt. Über die genaue Höhe der Schadenersatzsumme wurde Stillschweigen vereinbart.

Im Weiteren verpflichtet sich die HC Davos Sport AG, den Nationalverteidiger nach Abschluss weiterer medizinischer Tests und nach vollständiger Genesung frühestens ab 6. Januar 2009 einzusetzen und an keiner Direktbegegnung gegen die ZSC Lions in der Qualifikation der laufenden Saison 2008/09 teilnehmen zu lassen.

Die in die Verhandlungen involvierten Vertreter der Schweizerischen Eishockey Nationalliga GmbH, der ZLE Betriebs AG und der HC Davos Sport AG sind übereinstimmend der Meinung, dass Clubwechsel von Spielern mit weiterlaufenden Verträgen während einer laufenden Meisterschaft wesentlich erschwert werden sollen. Die aktuell gültigen reglementarischen Bestimmungen - insbesondere Artikel 29 (s. unten) des Reglements über die Spielerregistrierung, die Registrierungsgebühr und die Ausbildungsentschädigung - reichen nicht aus, um Fälle, wie den vorliegenden, verhindern zu können. Deshalb werden sie anlässlich einer nächsten Gesellschafter-Versammlung entsprechende Anpassungen beantragen.

Seitens der Parteien werden keine weiteren Stellungnahmen abgegeben.

Reglement über die Spielerregistrierung, die Registrierungsgebühr und die Ausbildungsentschädigung der Schweizerischen Eishockey Amateurliga und der Schweizerischen Eishockey Nationalliga GmbH

V. Schadenersatz bei vorzeitiger Auflösung eines Arbeitsvertrages durch den Spieler

Art. 29

1 Beendet ein Spieler ein bestehendes Arbeitsverhältnis ohne Einhaltung der Kündigungsfrist in der Absicht, mit einem anderen Klub einen Arbeitsvertrag abzuschliessen, sind folgende Schadenersatzzahlungen geschuldet:
a.CHF 500'000, sofern es sich beim bisherigen Arbeitgeber um einen Klub aus der NLA handelt
b.CHF 300'000, sofern es sich beim bisherigen Arbeitgeber um einen Klub aus der NLB handelt
c.ein Betrag von bis zu CHF 50'000, sofern es sich beim bisherigen Arbeitgeber um einen Klub aus der AL handelt

2 Die Zahlungspflicht obliegt solidarisch dem Spieler und seinem neuen Arbeitgeber. Die Beträge sind mit Abschluss des neuen Arbeitsvertrages beim neuen Arbeitgeber geschuldet und fällig. Der bisherige Arbeitgeber ist selbständig anspruchsberechtigt und zum Inkasso dieser Schadenersatzbeiträge ermächtigt.