Strafmass gegen Miller festgesetzt

Samstag, 26. April 2008, 10:30 - Martin Merk

Das Zürcher Obergericht hat nach dem Bundesgerichts-Urteil gegen Kevin Miller das Strafmass festgesetzt.

Miller (damals Davos) wurde für sein Foul an Andrew McKim (damals ZSC Lions) am 30. Oktober 2000, welches McKim zum Sportinvaliden machte, zu 3000 Franken gebüsst und wird gegenüber McKim zu 100 Prozent Schadensersatz-pflichtig. Die Höhe wird im Zivilprozess festgelegt. Dem Amerikaner droht eine Klage in Millionenhöhe.

Miller hatte im damaligen Auswärtsspiel in Zürich den Gegenspieler Andrew McKim in den Rücken gecheckt, worauf McKim ein Schädel-Hirn-Trauma erlitt, das den damals 30-Jährigen zum Karrierenende zwang. Im September 2005 wurde Miller vom Zürcher Bezirksgericht für schuldig gesprochen, nach einem Rekurs hob im März 2007 das Zürcher Obergericht das Urteil auf. Das Bundesgericht hat im November 2007 das Zürcher Obergericht aufgefordert, Miller wegen einfacher und fahrlässiger, schwerer Körperverletzung zu verurteilen. Es befand, dass Miller in grober Weise die Eishockeyregeln verletzt habe. Er habe die Möglichkeit einer Verletzung in Kauf genommen, um den Gegner mit allen Mitteln am Schuss zu hindern.