A-fonds-perdu-Beiträge für den Sport

Mittwoch, 18. November 2020, 16:04 - Medienmitteilung

Der Bundesrat schlägt vor, dass professionelle und semiprofessionelle Klubs auch mit à-fonds-perdu-Beiträgen unterstützt werden sollen. Der Vorschlag geht nun ans Parlament.

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 18. November 2020 beschlossen, dem Parlament für eine dringliche Beratung in der Wintersession punktuelle Anpassungen am Covid-19-Gesetz vorzuschlagen. Damit könnte besser auf die aktuellen Entwicklungen der zweiten Welle der Covid-Pandemie reagiert werden. Der Vorschlag beinhaltet eine Aufstockung des Härtefallprogramms auf insgesamt eine Milliarde und eine Erhöhung des Anteils des Bundes auf rund zwei Drittel. Ergänzend sollen die Leistungen im Bereich der Kurzarbeit erweitert werden. Im Sport sollen professionelle und semiprofessionelle Klubs auch mit à-fonds-perdu-Beiträgen unterstützt werden können.

In Ergänzung zu den bisherigen Stabilisierungsmassnahmen sollen professionelle und semiprofessionelle Klubs nebst Darlehen neu auch à-fonds-perdu-Beiträge erhalten können. Damit sollen die Grundstrukturen des schweizerischen Leistungs- und Breitensports sowie des Trainings- und Wettkampfbetriebs gesichert werden. Der Bundesrat will den Klubs, basierend auf den Zahlen aus der Saison 18/19, bis zu zwei Drittel der entgangenen Einnahmen aus dem Ticketverkauf entschädigen. Im Gegenzug müssen die Klubs strenge Auflagen erfüllen, namentlich nachhaltige Kürzungen der Spitzenlöhne und einen Dividendenverzicht, die Weiterführung der Junioren- und Frauenförderung mindestens auf dem bisherigen Niveau sowie eine vollständige Transparenz über die Verwendung der Gelder. Von den für das Jahr 2021 für Darlehen eingestellten Mitteln in der Höhe von 175 Millionen Franken sollen bis zu 115 Millionen als à-fonds-perdu-Beiträge eingesetzt werden können. Es besteht auch weiterhin die Möglichkeit, Darlehen zu gewähren.

Der Bundesrat unterbreitet dem Parlament den Gesetzesentwurf mit Bitte um dringliche Beratung in der Wintersession.