Nationalliga will Sicherheit verbessern

Donnerstag, 9. Juni 2011, 15:25 - Christian Häusler

Die Nationalliga-Versammlung hat an der heutigen Sitzung noch weitere Entscheidungen gefällt, welche die Liga noch besser positionieren soll. Dabei wurde auch der Sicherheit im Stadion Rechnung getragen.

Die Entscheidungen im Einzelnen:

Nationalliga will obligatorischen Sicherheitskurs

Die Nationalliga hat an der heutigen Gesellschafterversammlung entschieden, die Sicherheitsrichtlinien für den Sicherheitsdienst anzupassen und zu verschärfen. Neu sollen pro Klub mindestens ein Verantwortlicher für die Sicherheit den von Swiss Olympic in Zukunft angebotenen Kurs besuchen müssen.

Nach einer intensiven und spannenden Diskussion hat die Nationalliga entschieden, dass der Kurs von Swiss Olympic für mindestens einen Mitarbeitenden aus dem Bereich Sicherheit obligatorisch ist. Der Vorschlag wurde von den Gesellschafter einstimmig angenommen.

Spielverschiebungen nur noch in bestimmten Fällen möglich

Der Aufsichtsrat schlug zwei Varianten den Gesellschaftern zur Anpassung der Reglemente für die Spielverschiebung vor. Der erste Vorschlag sah vor, dass die Klubs 30 Spieler plus 3 Torhüter vor der Saison der Nationalliga melden. Diese 33 können aus der ersten Mannschaft, aus Spielern mit der B-Lizenz oder aus Elite Junioren Spielern bestehen. Sollte ein Klub ein Gesuch zur Spielverschiebung stellen, kann er dies nur noch machen, wenn er weniger als 2 Torhüter und 12 Feldspieler zur Verfügung hat.

Die Zweite Variante sah vor, dass der Direktor Leistungssport nur bei nachgewiesener infektiöser ansteckender Krankheit im Sinne einer Epidemie ein Meisterschaftspiel verschieben kann.

In der folgenden Abstimmung setzte sich nach ausgiebiger Diskussion die zweite Variante durch.

Junioren mit ausländischem Pass

Die Gesellschafter verabschiedeten ebenfalls eine Anpassung bei den Ausländern, welche in der Schweiz ihre erste Lizenzierung beantragen. Bis an hin galt, dass wer 4 Jahre in der Schweiz lizenziert war, technisch als Eishockey-Schweizer gilt und damit nicht das Ausländer Kontingent belastet. Neu beträgt diese Frist nun 5 Jahre.

Spielsperren verschärft

Der Aufsichtsrat stellten den Gesellschaftern den Antrag, wenn ein Spieler, welcher in den der Nationalliga unterstellten Ligen spielt und eine Matchstrafe bekommt, auch in der nächsthöheren Liga nicht spielberechtigt sein wird. Dies Gesellschafter stimmten diesem Antrag zu.