Zweiminuten-Strafen bei Pyro/Wurfgegenstände!

Samstag, 18. Juni 2005, 00:00 - Martin Merk

Die Schiedsrichter in der Nationalliga müssen neu eine kleine Bankstrafe aussprechen, wenn Wurfgegenstände während eines Spiels eine Eisreinigung nötig machen oder pyromanisches Material (inklusive Wunderkerzen) abgelassen wird. Dies gegen die Mannschaft der fehlbaren Fangruppierung unter der Voraussetzung, dass das Fanlager genau eruiert werden kann. Derartige Vorkomnisse müssen ausserdem der Nationalliga-Geschäftsführung rapportiert werden, ebenfalls beim Abbrennen pyrotechnischen Materials vor oder nach dem Spiel. Die Rapporte werden in Folge an den Einzelrichter Disziplinarstrafwesen mit dem Antrag auf Sanktionierung weitergeleitet.
Background zur neuen Regelung