Chris McSorley gebüsst

Dienstag, 29. November 2005, 00:00 - Medienmitteilung

Der Headcoach des Genève-Servette HC, Chris McSorley, ist für sein ungebührliches und unsportliches Verhalten im Anschluss an das Meisterschaftsspiel der Nationalliga A zwischen dem Genève-Servette HC und dem HC Davos vom 19. November 2005 vom Nationalliga-Einzelrichter Reto Steinmann mit einer Busse von 2000 Franken belegt worden. Chris McSorley beschwerte sich im Nachgang des Spiels lautstark beim finnischen Head-Schiedsrichter Rantala über die ausgesprochenen Strafen und bediente sich dabei einer unanständigen Sprache.
Das Verhalten von Chris McSorley, insbesondere die abschätzigen Worte gegenüber dem Head-Schiedsrichter, seien ebenso als ungebührlich wie unsportlich und demnach als Verstoss gegen Regel 551 IIHF (Beleidigung von Spiel-Offiziellen und unsportliches Verhalten durch Team-Offizielle) zu bezeichnen. Gerade Coaches seien in punkto Vorbildwirkung speziell gefordert. Ihr Verhalten an der Bande offenbare bezüglich Disziplin der Akteure zweifelsfrei eine gehörige Wirkung auf das Geschehen auf dem Eis, heisst es in der Begründung des Einzelrichters. Das Verschulden wiege nicht unerheblich. Chris McSorley sei über zwei aus seiner Sicht falsche Entscheide sichtlich erbost gewesen und habe seinem Ärger Luft verschafft. Sich gegen vermeintliches Unrecht zur Wehr zu setzen, sei zwar grundsätzlich nichts Verwerfliches, im Gegenteil. Die Art und Weise indes müsse sich im Rahmen des Tolerierbaren bewegen, speziell dann, wenn die reklamierende beziehungsweise rechtssuchende Person eine Führungstätigkeit mit Vorbildfunktion ausübe. Der Beschuldigte bekunde immer wieder Mühe, Entscheide der Unparteiischen zu akzeptieren. So mussten gegen ihn in der Saison 2003/04 zwei Spieldauer-Disziplinarstrafen wegen unkorrekten Benehmens gegenüber Spielleitern ausgesprochen werden. Aus gleichem Grund musste Chris McSorley in der gleichen Saison in einem ordentlichen Verfahren mit einer Busse von 600 Franken bestraft und wegen Verweigerns der Unterschrift auf dem Spielbericht in der Saison 2004/05 mit 750 Franken gebüsst werden. Diese Umstände seien straferhöhend zu berücksichtigen, schreibt der Einzelrichter Reto Steinmann in der Urteilsbegründung.