Antwort auf:
Wenn sies rausgefunden haben, sollte man an diesen Leuten mal ein Exempel statuieren und nicht nur so lächerliche Geldstrafen oder bedingte Gefängnisstrafen geben! <img src="/ubbthreads/images/graemlins/winkend.gif" alt="" />


Da muss gar kein Exempel statuiert, sondern nur die bestehenden Gesetze angewandt werden: Bei einem guten Richter könnte man diese Leute m. M. wegen versuchter (eventual)vorsätzlicher Tötung (StGB 111), versuchter schwerer Körperverletzung (StGB 122) oder Gefährdung des Lebens (StGB 129) verurteilen. Da wäre der Strafrahmen weit genug, um ein paar Monate/Jährchen absitzen zu müssen.