Ist seine erste, daher also offensichtlich keine Sperre:

1. Der Beschuldigte wird infolge der 1. Spieldauerdisziplinarstrafe der Saison 2023/2024 gemäss Bussentarif NL Code Nr. 8a mit einer Busse von CHF 1'460.00 gebüsst.
2. Im Wiederholungsfall erhöht sich die Strafe und der rückfällige Spieler wird zusätzlich mit einer Spielsperre bestraft.
3. Die Beschuldigten haben die Verfahrenskosten zu tragen.