Der Aufstieg ist im Art. 73 Spielbetrieb geregelt. Entsprechend kann Fleurier als Verlierer des Halbfinals aufsteigen, sofern keine anderen Interessenten da sind.

Im vergangenen Jahr war es ähnlich - da gab es sogar 3 Aufsteiger aus der Suisse Romande (Sarine, Tramelan und Prilly), damals war Vallée de Joux der Leidtragende.