Baurechte der Burgergemeinde Schoren

Eishalle Schoren

1951 wurde zwischen der Einwohnergemeinde Langenthal und der Burgergemeinde Schoren ein erster Pachtvertrag, befristet auf 20 Jahre, für den Bau und den Betrieb einer Natureisbahn abgeschlossen.

1953 wurde zwischen dem Schlittschuhclub Langenthal und der Burgergemeinde ein Baurechtsvertrag für den Bau eines Clubhauses errichtet.

1961 schlossen die Kunsteisbahn Langenthal AG und die Burgergemeinde einen Baurechtsvertrag für die Dauer von 60 Jahren zur Erstellung und dem Betrieb einer Kunsteisbahn mit den dazu notwendigen Infrastrukturbauten ab. Das Areal umfasste 114,76 Aren.

1980 wurde zwischen den beiden Parteien ein Zusatzvertrag für das Erstellen einer provisorischen Überdachung abgeschlossen.

1996 erfolgte ein weiteres Baurecht für die Erstellung der Parkplatzanlagen im Halte von 32.78 Aren.




Die Burgergemeinde stellt der Kunsteisbahn Langenthal AG bis heute das Areal von insgesamt fast 15‘000 m2 - Hauptaktionär ist mittlerweile die Stadt Langenthal – für einen sehr bescheidenen Jahreszins zur Verfügung.

Baurecht:

Laufzeiten
Die gesetzliche Höchstdauer des Baurechts beträgt in der Schweiz 100 Jahre. Bei einer Laufzeit von mindestens 30 Jahren spricht man von einer «dauernden Dienstbarkeit». Eine typische Vertragsdauer bei Wohnnutzungen beträgt 50 Jahre, mit der Möglichkeit von bis zu zwei Verlängerungen zu je 15 bis 25 Jahren. Möglich ist auch die Verlängerung um bis zu 100 Jahre.


Es könnte also noch sehr sehr lange dauern bis wirklich ein neuer standort gesucht werden muss!
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Ohne Gegner keine Spiele!

Ich habe noch nie einen Spieler gehört, der sich über zu viele Spiele beklagt hat. Pferde rennen, Hunde bellen, Spieler spielen – so einfach ist das.CMS