Also, habe dies mal von einem Kollegen (Anwalt) durchschauen lassen: Dieser Entscheid benötigt wohl grundsätzlich eine Änderung des Zwecks (GV). Entscheide, welche den Statuten (in dem Falle mind. dem Zweck) widersprechen resp. vor den Statutenänderungen getroffen wurden sind grundsätzlich anfechtbar.

Wie erwähnt: Diese Tatsache ändert nichts daran, dass man die Mehrheit an der GV hat/hätte. Aber es geht darum, dass man an der GV vorbei den Rückzug beschlossen hat, obwohl dieser den aktuellen Statuten widerspricht.