Falls dem Sachverhalt wirklich so ist, ist und bleibt es ein Gesetzesverstoss und nicht ein grober Schnitzer.
Wo kein Kläger da kein Angeklagter gilt auch hier, nur bleibt es - unter der Annahme, dass dem wirklich so ist - ein Gesetzesverstoss. Dass dem wirklich so ist, hat hier niemand behauptet.
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Pyro-Depp!