Dies ist der Auszug aus dem Handelsregister. Der erste Satz ist entscheidend. Die Änderung des Zwecks (resp. die Überführung der AG) muss mittels einer (ausserordentlichen) GV bestimmt werden. Somit ist der Rückzug aus meiner Sicht bis zur Bestätigung in einer GV rechtlich nicht abgesichert/bindend... Zudem war es nicht korrekt, dies ohne Absicherung durch die GV zu kommunizieren. Mir fehlen etwas die Worte...