Insbesondere die Statuten beim Handelsregister abgeändert werden müssen und die dies nur akzeptieren werden, falls dies an einer GV notariell beglaubigt wurde (bin mir nicht ganz sicher wie der Ablauf wäre)...
Nur falls sie eine GV nachholen müssten, müsste diese (falls nicht anders in den Statuten geregelt) wohl 20 Tage vor Durchführung publiziert werden, was mit dem 31.1 ziemlich knapp werden könnte.

Je nach Statuten kann auch eine ausserordentliche GV durch eine Aktienminderheit gefordert werden.
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Pyro-Depp!