Original geschrieben von: thargor
Was ich mich als Aussenstehender frage:
Ist der Rückzug überhaupt rechtmässig abgelaufen? Falls dieser Entscheid gegen die Statuten der SCLangenthal AG verstösst, hätte es zwingend eine GV benötigt an der eine 2/3 Mehrheit einer Statutenänderung hätte zustimmen müssen. Sowas kann nicht einfach vom Mehrheitsaktionär bestimmt werden.
Was es bedeuten würde, falls dem nicht so ist, habe ich absolut keine Ahnung (bin kein Anwalt).


Interessanter Ansatz. Ich habe aktuell keine Statuten der AG zur Hand (werde diese noch einfordern), aber mit dem Rückzug aus der Swiss League wurde wohl zumindest der Zweck und das Ziel welche in den Statuten vermerkt sind geändert (ist dies der Grund weshalb der Rückzug, Gerüchten zufolge noch nicht bei der Swiss League eingereicht wurde).

Dies bedarf einer (ausserordentlichen) GV. Natürlich hat man die nötigen Stimmen alleine mit den Sponsoren zusammen, aber rein rechtlich könnte dies heikel sein, wenn man dies an einer GV vorbei bestimmt.