Das mit der ausserordentlichen GV ist tatsächlich interessant. Braucht es da als AG keinen Mehrheitsentscheid? Ist der VR zu diesem weitreichenden Entscheid befugt?

Habe mir gerade auf der Homepage die Rubrik "Mission, Vision, Strategie" angeschaut. Deckt sich nicht mit dem, was entschieden wurde. Da werden sich einige schlauerweise nicht mehr oft im Oberaargau blicken lassen.