Ich befürchte, dass der Start am 1. Oktober gar nicht erfolgen kann, ausser es werden nur Geisterspiele abgehalten.
Zum jetzigen Zeitpunkt ist geplant, dass die Kantone die Bewilligungen für Zuschauerzahlen geben müssen. Das allgemeine Verbot mit 1000 Zuschauer wird per 30.9. aufgehoben. In unserem föderalistischen Staat wird es wohl kaum gelingen, eine einheitliche Lösung der Kantone GR, SG, ZH, ZG, TI, BE, FR, VD und GE herbeizuführen. Alles andere wäre aber eine Wettbewerbsverzerrung, welche nicht einfach akzeptiert würde.