Ganz einfach soll das sein? Wir sprechen von einem Job, in dem du spätestens mit 40 aufhören musst und es zudem immer passieren kann, dass auch schon viel früher, vom einen Tag auf den andern, plötzlich Schluss ist. Du willst denen verbieten, schon vor dem Karrierenende in der Berufswelt Fuss zu fassen? Das wäre nur schon deshalb nicht durchsetzbar, weil dagegen auch ein Spieler klagen könnte. Gegen die Ausländerbeschränkung können nur die Clubs klagen, da sie diese offiziell freiwillig eingehen und ein Spieler ja nicht ein Recht darauf hat, von einem Club angestellt zu werden. Bei deinen Vorschriften allerdings würdest du die Rechte der Spieler massiv beschneiden. Wahrscheinlich wäre bereits ein datenschutzrechtliches Husarenstück notwendig, um von einem Spieler verlangen zu können, dass Lohnausweis und Steuererklärung dem Verband vorgelegt werden, bei dem der Spieler ja gar nicht angestellt ist. Und selbst dann könnte die Beweisführung sauschwer werden.
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Original geschrieben von: Martin
Wir behalten das im Auge und werden für die Zukunft über neue Lösungen nachdenken, damit das Forum möglichst komfortabel ist.

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