Original geschrieben von: droopy
Ich weiss nicht woher du die Begrenzung auf CHF 196.- pro Tag hast. Aus meiner Sicht sind die einzige Begrenzung die 12'350 versicherter Verdienst, nur 80% der ausgefallenen Stunden sind gedeckt durch Kurzarbeitsentschädigung, maximal 1'880 Arbeitsstunden pro Monat.

https://www.arbeit.swiss/dam/secoalv/de/..._D_2016_WEB.pdf

Das sehe ich auch so:

Welches ist der massgebende Lohn?
Massgebend ist der vertraglich vereinbarte Lohn bei der letzten Lohnauszahlung vor Beginn der Kurzarbeit
(inkl. Ferienentschädigungen und vertraglich vereinbarte Zulagen).
Der höchstversicherte Verdienst beträgt CHF 12 350 je Abrechnungsperiode (Basis UVG-Maximum von aktuell CHF 148 200 pro Jahr).

Betreffen die CHF 196.00 evtl. Selbstständigerwerbende oder kommt dieser Betrag auch bei befristeten Arbeitsverträgen zur Anwendung? Dann wäre es ja auch klar...
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Original geschrieben von: seelaender

Ich weiß das ihr nicht einverstanden seid, ist mir aber egal