die höhe der strafe ist vertretbar, natürlich hätte man auch noch mehr sperren geben können. steht ja auch im urteil

zitat daraus:
Vorliegend stellt sich sogar die Frage, ob nicht ein Kategorie III Vergehen vorliegt. In Anwendung des Grundsatzes in dubio pro reo wird zugunsten des Beschuldigten davon ausgegangen, dass er seinen Gegenspieler nicht am Kopf habe treffen wollen. Etwas anderes ist ihm zumindest nicht nachweisbar." ende zitat


hingegen äusserst lächerlich sind die geldbussen. die MÜSSEN, zumindest in der nla, deutlich erhöht werden. aktuell sind diese lächerlich. geldstrafen ab 30'000.-- und mehr, je nach vergehen halt.