Der von Dir genannte Pausenclown ist nicht Einzelrichter sondern der PSO. Aber den Unterschied kennst Du? Wir leben in einem Rechtsstaat. Somit gilt "im Zweifel für den Angeklagten" und in diesem Sinne hat der Richter die höchstmögliche Strafe ausgesprochen. Wenn Dir das nicht passt, schreib den Verband an.