Personenkontollen sind per se ein Eingriff in die Persönlichkeitsrechte jedes Einzelnen. Dieser Eingriff in die Persönlichkeitsrechte kann der Staat rechtfertigen, z.B. aus Sicherheitsgründen.

Nun, gemäss Art. 5 Abs. 2 der Bundesverfassung muss staatliches Handeln verhältnismässig sein. Staatliches Handeln liegt hier vor, da es um eine Vorgabe der Polizei geht. Ist es verhältnismässig, einer friedlichen Fangruppe von 25-30 Leuten (Durchschnittswert an HCT-Fans in Visp), die in den letzten 15 Jahre nichts verbrochen hat und auch aktuell keine Gefahr für die Sicherheit im Stadion darstellt, oben genannte Persönlichkeitsrechte zu beschneiden? Nicht im Geringsten. Es besteht kein einziger Grund für diese Kontrollen. Oben genannte Sicherheitsgründe liegen nicht vor, da keine Gefährdung vorliegt. Im Gegenteil, wir werden hier alle in Generalverdacht gestellt. Diese Kontrollen widersprechen somit der Bundesverfassung und ich werde bei meinem nächsten Besuch in Visp darauf bestehen, ohne ID-Kontrolle das Stadion betreten zu dürfen, ansonsten gibt es bestimmt ein nettes Restaurant, dass mich als Gast zu schätzen weiss.

Besteht eine potenzielle Sicherheitsgefährung durch Gästefans, dann wird dies dem Heimklub vom Gastklub ja jeweils im Vorfeld mitgeteilt. DANN könnte man diskutieren. Aber das ist in der NLB selten der Fall.

Fehlen 30 Fans der Gastmannschaft, dann fehlen dem EHC Visp mal schnell 1000.- pro Match (Eintritte plus Verpflegung).