Original geschrieben von: daenu85
Hier mal das Urteil der WEKO, für diejenigen welche es nie gelesen haben (vielleicht wurde es hier auch schon verlinkt...)

https://www.newsd.admin.ch/newsd/message/attachments/44073.pdf

Herzlichen Dank, das habe ich schon lange gesucht. Nach all den Mutmassungen und Halbwahrheiten wissen wir nun also endlich, was die Weko genau entschieden hat. SC hat also insgesamt vier Dinge getan, die gegen das Kartellgesetz verstossen:

1. Sie hat verschiedenen Anbietern die Geschäftsbeziehung verweigert.
-> Dies scheint mir etwas missverständlich formuliert, die Weko beruft sich auf Art. 7 Abs. 2 Bst. b i.V.m. Art. 7 Abs. 1 KG. Dort steht allerdings nirgends, man müsse Jedem Alles zur Verfügung stellen, sondern nur, man dürfe niemanden diskriminieren. Wenn die SC Geschäftsbeziehungen mit den einen Anbietern unterhält und den andern verweigert, dann sind Letztere diskriminiert. Wenn sich die Rechteinhaberin Suisse Digital alles selber vorbehält und niemandem Geschäftsbeziehungen zugesteht, ist das eine ganz andere Ausgangslage. Es wäre dann allerdings höchst brisant, wenn sie bspw Sunrise die Rechte zugestehen würde.

2. SC hat gewissen Anbietern einen höheren Preis für ein weniger umfangreiches Angebot verlangt.
3. Diese Anbieter konnten TC nur im Abo mit Spielfilm-Grundpaket bereitstellen. Die Möglichkeit des Einzelabrufs der jeweiligen Sportevents behielt SC ihren eigenen Kunden vor.
4. SC hat gegenüber zwei Konkurrenten per Vertragsklausel unangemessene Geschäftsbedingungen erzwungen.
-> Alle drei Punkte sind hinfällig, wenn Suisse Digital die Rechte niemandem anbietet oder sie bspw Sunrise im vollen Umfang mit Einzelabruf zu einem marktüblichen Preis ohne unangemessene Vertragsklauseln zur Verfügung stellt.

Unbedingt anfügen muss man noch, dass immer nur vom Sportmarkt als Ganzes die Rede ist und ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass sich die Sonderstellung der SC aus der Beherrschung der drei Märkte Fussball CH, Eishockey CH und Fussball international ergibt. Wenn man nur einen dieser drei Märkte beherrscht und die Konkurrenz weiterhin eine Vielzahl von exklusiven Sportübertragungen hat, ist das wiederum eine ganz andere Ausgangslage. Natürlich bedeutet das nicht, dass die Klage der SC jetzt vom Tisch wäre. Es kann durchaus immer noch sein, dass die Recht bekommen, aber wer darauf spekuliert, dass das jetzt eine klare Sache sei, weil man ja einen Präzedenzfall habe, den kann/muss ich auch als Laie definitiv enttäuschen. Dieser Fall muss von Grund auf neu geprüft werden und bis dahin wird noch einiges an Zeit verstreichen. Schratti kann sich schon mal erkundigen, wo er die sechs Rugenbräu-Dosen herkriegt.
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Original geschrieben von: Martin
Wir behalten das im Auge und werden für die Zukunft über neue Lösungen nachdenken, damit das Forum möglichst komfortabel ist.

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