Original geschrieben von: rote Front
Deine Herleitungen und Annahmen in Ehren, entscheidend ist was im Reglement steht. Jedes Gremium das ein Eishockeyreglement erlässt, kennt die Brisanz dieser Definition zwischen Halle und überdachtes Eis. Wenn im Reglement explizit "Halle" steht, dann ist es nun mal eine Halle und kein überdachtes Eisfeld.

Jeder halbbatzige Jurist sieht bei einem solchen Reglement und der aktuellen Konstellation "Morgenröte"... :-)

Ich bin gerade zu faul die Weisungen für den Spielbetrieb zu suchen. Dass der Standort Bülach in der ELB zugelassen ist, muss ausreichen für die SRL. Die ELB ist schliesslich der NL angehängt und die SRL der RL.

Aber gerne darfst du mir das Reglement der SRL zeigen, in welchem "explizit "Halle"" steht. Und dann die Definition einer Halle nachliefern wink