Original geschrieben von: Itchy

Wie schon mal gesagt: Bülach hat eine Halle. Die Valascia reicht für NLA, der Kreuzlinger Tennisplatz für ELB, Dielsdorf zählt auch als Halle. Und nicht zu vergessen: Bülach spielt in dieser Halle bereits ELB, also sollte diese für die SRL allemal ausreichen. Für die NLB passte das vor 20 Jahren ja auch schon.


Deine Herleitungen und Annahmen in Ehren, entscheidend ist was im Reglement steht. Jedes Gremium das ein Eishockeyreglement erlässt, kennt die Brisanz dieser Definition zwischen Halle und überdachtes Eis. Wenn im Reglement explizit "Halle" steht, dann ist es nun mal eine Halle und kein überdachtes Eisfeld.

Jeder halbbatzige Jurist sieht bei einem solchen Reglement und der aktuellen Konstellation "Morgenröte"... :-)


Bearbeitet von rote Front (18/01/2017 11:32)
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