Original geschrieben von: Tumba Johansson
Nein war ironisch gemeint aber mein Schlussfazit hat sich bestätigt, dass es als Tatsachenentscheid gilt und abgewiesen wird.

Was auch richtig ist. Es lag kein regeltechnischer Fehler vor, daher kann auch kein Protest eingereicht werden. Tatsachenentscheide sind von Spuelfeldprotesten ausgenommen.