Ob jetzt Strafe oder Massnahme, die Wirkung ist dieselbe. Und dieselbe Massnahme bei einfacher Körperverletzung und Mord ist sicher nicht verhältnissmässig und auch eine Massnahme hat verhältnissmässig zu sein.

Eine Massnahme laut Stgb muss auch ein Ziel haben, z.b. die Verhinderung von zukünftigen Straftaten. Eine Massnahme muss vom Gericht geprüft werden, das Gericht muss entscheiden ob die Massnahme geeignet ist das Ziel zu erreichen. Das widerspricht dem Automatismus ebenfalls.

Eine Patentlösung gibts sicher nicht, die beste Abschreckung ist sicherlich eine hohe Aufklärungsquote, das wirkt viel mehr als hohe Strafen. Die USA fahren ja auch nicht unbedingt gut, wobei Vergleiche natürlich schwierig sind und für mich kaum Aussagekraft haben.

Das grösste Problem in der Ausländerkriminalität ist aber die Kriminalität von Personen ohne Wohnsitz (resp. Aufenthaltsbewilligung) in der Schweiz, z.b. Kriminaltouristen, abgewiesene Asylbewerber, etc. Und da nützt die Durchsetzungsinitiative überhaupt nichts, diese Personen müssen eh ausgewiesen werden (wenn dies dann geht). Über 60% der Ausländer in Schweizer Gefängnissen gehört zu dieser Kategorie.
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- Jonas