Den UNO-Pakt II kann man wohl auch nicht kündigen.

Eine schöne Zusammenfassung aus juristischer Sicht von alt-Bundesrichter Raselli inkl. Quellen und alem was dazugehört:
http://sui-generis.ch/18#3_Kndigung_vlkerrechtlicher_Vertrge_als_Lsung_im_Sinne_der_SVP


Bearbeitet von Jonas (30/01/2016 13:53)
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- Jonas