Original geschrieben von: Jonas
Eigentlich ist es ganz einfach.

Der UNO Pakt II über bürgerliche und politische Rechte verlangt in Artikel 13 eine Einzelfallprüfung bei Ausweisungen (sofern nicht zwingende Gründe der nationalen Sicherheit entgegenstehen). Dieser Pakt hat die Schweiz 1992 unterschrieben, das Parlament hat zugestimmt, das Referendum wurde nicht ergriffen. Der Pakt steht über Schweizer Recht, daran ändert auch die DSI nichts.

Das Parlament hat also seinen Job gemacht indem es eben diesen Artikel berücksichtigt hat und ins Gesetz eingebaut hat. Ansonsten hätten wir eine Gesetz welches gegen übergeordnetes Recht verstösst.

Wer behauptet es sei Verhältnissmässig, dass ein verurteilter Mörder und ein Person, welche wegen einfacher Körperverletzung verurteilt wird, dieselbe Strafe erhält, dem kann ich aber auch nicht mehr helfen.


Bravo!