Kommen wir doch nochmals zur DI zurück: Da wurde ja in letzter Zeit die Contra-Kampagne unglaublich von den Medien gepusht. Und trotzdem findet die DI laut Umfragen immer noch eine Mehrheit. Eigentlich peinlich für die Gegner.

Phoenix hat ja die paar Gegenargumente schon aufgeschrieben, welche immer wieder kommen:

Antwort auf:
Man ist nun also gegen die Gewaltentrennung (Legislative, "Volk", Judikative),

Inwiefern wird die Gewaltentrennung (welche übrigens Legislative, Exekutive, Judikative bedeutet, sollte man eigentlich wissen) durch die DI abgeschafft? Das Schweizer Volk hat seit 1891 die Möglichkeit die Verfassung der Schweiz anzupassen: Dieses Initiativrecht tangiert die Gewaltenteilung nicht im Geringsten.

Antwort auf:
gegen das Verhältnismässigkeitsgebot (Härtefälle, Ausschaffungen aufgrund von Bagatellen)

Was ist Verhältnismässig und wer entscheidet das? Ist es Verhältnismässig, dass wir weiterhin mit kriminellen Subjekten zusammenleben müssen, obowhl diese lediglich als Gast in diesem Land sind?
Bei ein paar wenigen Härtefällen wird eine Ausweisung sicherlich sehr hart sein, das kann durchaus vorkommen. Aber es wird auch niemand gezwungen Kriminell zu werden. Wer sich dafür entscheidet ein Leben in der Legalität zu führen, der muss auch keine Ausweisung fürchten. Zudem sind die in der DI aufgeführten Delikte alles andere als Bagatellen. Dies zu behaupten zeugt schon von einem komischen Gerechtigkeitsverständnis.

Antwort auf:
gegen das Übermassverbot (Ermessensspielraum),

Wo bitte wird das Übermassverbot tangiert?

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gegen das Recht auf einen (fairen) Prozess (Einzelfallprüfung)

Das Recht auf einen Prozess ist natürlich auch weiterhin für jeden gewährleistet. Jedes Delikt wird auch weiterhin von einem Richter Einzeln beurteilt und eine entsprechende Strafe ausgesprochen (Geldstrafe, Gefängnis). Da wird auch mit der DI überhaupt nicht zwischen Schweizern und Ausländern unterschieden. Nach Verbüssung dieser Strafe wird nun aber neu ein Ausländer des Landes verwiesen, was bei einem Schweizer naturgemäss nicht möglich ist. Dies ist dann allerdings ein reiner Verwaltungsakt und keine Strafe im eigentlichen Sinn.

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schlussendlich also gegen den Rechtsstaat

Keine Angst, die Schweiz bleibt genau so ein Rechtstaat wie vorher. Rechtstaatlichkeit ist übrigens ein wichtiges aber natürlich noch lange nicht das Einzige Prinzip, welche eine Demokratie begründen.

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al abgesehen davon missachtet man die Verfassung, (ein weiteres Mal) das Freizügigkeitsabkommen und v.a. die EMRK - also unsere Grundrechte.

Die Verfassung kann jederzeit durch das Volk geändert werden. Man missachtet die Verfassung nicht, man passt sie an.
Das Freizügigkeitabkommen sieht explizit vor, dass Ausländer welche die öffentliche Sicherheit gefärden (und das tun Kriminelle nun mal) ausgeschafft werden können. Und btw. es wäre eh schon lange Zeit dieses unsägliche PFZ Abkommen zu kündigen.
Grundrechte werden vielleicht ein wenig Eingeschränkt, aber das ist der Gewinn an Sicherheit wert. Zudem gibt es kein Grundrecht auf Kriminalität!

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Ach ja, sie wurde umgesetzt - nur halt völkerrechtskonform und gemäss den Rechten, die das Parlament überhaupt erst legitimieren.

Die "Umsetzung" widerspricht dem Wortlaut der deutlich angenommen Ausschaffunsinitiative. Es wurde tatsächlich etwas umgesetzt, aber nunmal nicht die vom Volk angenommene Ausschaffungsinitiative. Deshalb, und nur deshalb, kommt die DI überhaupt zur Abstimmung.
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„Wir müssen die Religion des Anderen respektieren, aber nur in dem Sinne und dem Maße, wie wir seine Theorie respektieren müssen, dass seine Frau schön ist und seine Kinder klug.“