Original geschrieben von: Rugenbräutrinker

Du wirst damit leben müssen, dass ich dies als existenzielle Grundanforderung an einen Bundesrat betrachte und dass ich mir das Recht nehme, selber zu entscheiden, welche Faktoren ich in welchem Ausmass berücksichtige, wenn ich seine Tätigkeit beurteilen will.


Tja, in dem Falle kann JSA wohl nur noch darauf hoffen, dass du diese Faktoren und deren Ausmass noch aus Eigenantrieb grundlegend geändert hast bis zu seinem Rücktritt.