Die Überarbeitung des BÜPF ist m.E. unproblematisch. Bereits jetzt können Telefongespräche abgehört werden. Nun dürfen die Strafverfolgungsbehörden auch noch Telefongespräche über Internet abhören (Skype). Diese Erweiterung ist sicherlich sinnvoll und auch verhältnismässig um die Diskriminierung der Old School Deliquenten zu verhindern wink.

Dein Vergleich mit dem Briefkopie hinkt ein wenig. Das Problem liegt nämlich daran, dass der Brief physisch nicht vorhanden ist. Speicherst du ihn nicht, wirst du ihn auch nicht mehr aufrufen können. Vorratsdatenspeicherung ist grundsätzlich schlecht, aber es existiert keine andere Lösung wie mit der Problematik besser umgegangen werden soll.

Die Missbrauchsgefahr beim überarbeiteten BÜPF dürfte klein sein, da sehr viele Instanzen involviert sind, aber ein absoluter Schutz ist natürlich nie gewährleistet.

Die Neuerung im Nachrichtendienstgesetz müssen da schon kritischer betrachtet werden. Leider habe ich mich noch nicht über die Neuerung informiert.
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