Beim Spiel Mannheim gegen Straubing entschied der Schiedsrichter nach einem Angriff zuerst auf Tor. Dann bemühte er den Videobeweis und gab den Treffer nach anschließendem, minutenlangen Videostudium nicht. Es hiess, man hätte den Puck dort nicht eindeutig hinter der Linie erkennen können.

Ich dachte, dass Entscheidungen nur dann revidiert werden können, wenn man die vorangegangene Entscheidung zu 100% widerlegen kann. Hätte er gleich Videobeweis angezeigt, wäre das in meinen Augen absolut in Ordnung. Wäre für Aufklärung sehr dankbar.

Gruß Robert
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"Hoffnung ist nicht die Überzeugung, dass etwas gut ausgeht, sondern die Gewissheit, dass etwas Sinn hat, egal wie es ausgeht." (Václav Havel)

zu wenig schnell und stocktechnisch eine Null