Grenzkontrollen werden im Schengen-Vertrag geregelt, nicht in der Personenfreizügigkeit.
Ja genau, mein kluger Jonas. Und Schengen hat ja mit den Bilateralen 1 und der PFZ rein gar nichts zu tun.
Ja genau, mein kluger Wendel. Schengen hat mit den Bilateralen 1 nichts zu tun. Schengen/Dublin ist ein Vertrag der Bilateralen 2. Da liesst man mal wieder einer deiner Klugscheiss.erbeiträge und schon wieder so ein elemanter Fehler der dich ins Abseits stellt.