Original geschrieben von: Wendel 17
Original geschrieben von: Jonas
Grenzkontrollen werden im Schengen-Vertrag geregelt, nicht in der Personenfreizügigkeit.


Ja genau, mein kluger Jonas. Und Schengen hat ja mit den Bilateralen 1 und der PFZ rein gar nichts zu tun. wink
Ja genau, mein kluger Wendel. Schengen hat mit den Bilateralen 1 nichts zu tun. Schengen/Dublin ist ein Vertrag der Bilateralen 2. Da liesst man mal wieder einer deiner Klugscheiss.erbeiträge und schon wieder so ein elemanter Fehler der dich ins Abseits stellt.