Steinmann befasst sich mit dem Protets

Es stellt sich die Frage ob eine Torhüterbehinderung beanstandet wurde. Denn nur wegen eines Torraum-Offsides
hätten die Offiziellen den Videobeweis nicht zu Hilfe nehmen dürfen. Es wurde aber seitens der Schiris keine Strafe angezeigt wegen Behinderung, sondern der Schiri hinter dem Gehäuse zeigte auf Tor und durch Intervention von Ambri-Spieler zeigte er die Videohilfe an. Bei einer Behinderung hätte der Schiri sofort den Arm heben müssen und die Strafe aussprechen, was nicht geschah sondern zeigte ganz klar auf Tor, also ganz klar, dass wegen Torraum-Offside kein Videobeweis nehmen durfte.

Hingegen bei Manzato wurde auf Grund des Videos bestätigt, dass der Puck nach der Torverschiebung über der Linie war, aber Manzato erhielt dazu noch eine 2-Minutenstrafe.

Die Experten sind sich einig der Fall Basel-Kloten wiederholt sich.