Antwort auf:
Spekulationen entstehen dann, wenn die "Foren-Experten" die Reglemente, die auf dem Internet auf der Homepage der Regio League öffentlich zugängig sind, nicht konsultieren. Der HC Luzern dürfte an den Playoffs teilnehmen, weil Marek Indra über eine Aufenthaltsbewilligung B verfügt. Gemäss Artikel 16, Anhang 1 des Spielreglements, der die Spielberechtigung von ausländischen Spielern in den unteren Ligen regelt, darf eine Mannschaft mit ausländischen Spielern dann an den Playoffs teilnehmen (und folglich auch aufsteigen), wenn der ausländische Spieler seit mindestens 12 Monaten über eine Aufenthaltsbewilligung B oder eine Niederlassungsbewilligung C verfügt. Solche Bewilligungen kriegt man normalerweise nicht von heute auf morgen. Daher geht man davon aus, dass solche Spieler bereits seit ein paar Jahren in der Schweiz sind und nicht extra teuer "importiert" wurden, um die Mannschaften zu verstärken.


Indras erstes Spiel in der Regio League ist datiert am 28.11.2009. Ich weiss nicht ob man da von "seit ein paar Jahren in der Schweiz sind" sprechen kann. Weiter schreibt er, dass man eine solche Aufenthaltsbewilligung Typ nicht so von heute auf morgen kriegen kann.

Antwort auf:
Ausweis B EG/EFTA (Aufenthaltsbewilligung)

Aufenthalter sind Ausländerinnen und Ausländer, die sich für einen bestimmten Zweck längerfristig mit oder ohne Erwerbstätigkeit in der Schweiz aufhalten.

Die Aufenthaltsbewilligung der Angehörigen von EG-/EFTA-Mitgliedstaaten (Staatsangehörige EU/EFTA) hat eine Gültigkeitsdauer von fünf Jahren; sie wird erteilt, wenn der EG/EFTA Bürger den Nachweis einer unbefristeten oder auf mindestens 365 Tage befristeten Anstellung erbringt. Bei Bürgern der EU-8 und der EU-2 Staaten (Bulgarien und Rumänien) kommen zusätzlich noch Übergangsbestimmungen zur Anwendung.

Die Aufenthaltsbewilligung wird ohne weitere Umstände um fünf Jahre verlängert, wenn der Ausländer die Voraussetzungen dafür erfüllt. Bei der ersten Verlängerung kann sie aber auf ein Jahr beschränkt werden, wenn die betreffende Person seit über zwölf aufeinanderfolgenden Monaten unfreiwillig arbeitslos ist. Personen ohne Erwerbstätigkeit aus allen EG/EFTA Staaten haben Anspruch auf die Bewilligung B EG/EFTA ohne Erwerbstätigkeit, wenn sie genügende finanzielle Mittel und eine ausreichende Krankenversicherung nachweisen können.


Hier zum selber nachlesen

Luzern erstes Spiel in dieser Saison war am 02.10.2010. Das würde also bedeuten, dass Indra spätestens seine Aufenthaltsbewilligung am 02.10.2009 erhalten habe müsste, damit der HC Luzern Playoff berechtigt wäre.


Das einem das ganze Suspekt vorkommt, ist doch völlig natürlich. Und dass, das eben dann einem Forum ausdiskutiert ist doch völlig legitim. Für solche Spekulation und Diskussion ist ein solches Forum eben da.
_________________________