Danke an Stehplatz für die Abklärungen. Soweit alles klar, ABER...

Antwort auf:
Ausgenommen, die Spieler verfügen über eine Aufenthaltsbewilligung Typ B oder über eine Niederlassungsbewilligung Typ C, welche mindestens 12 Monate vor Einreichen des Spieler-Registrierungsgesuches für den Spieler ausgestellt wurde.


Es stellt sich jetzt die Frage, wie lange Indra diese Aufenthaltsbewilligung schon hat! Das erste Spiel in der Schweiz machte er 28.11.2009 mit Küssnacht. Laut seinen Stats ( http://www.eliteprospects.com/player.php?player=14366 ) spielte er davor in Tschechien.

Ich kenne mich mit dieser Aufenthaltsbewilligung Typ B zu wenig gut aus, Frage: Könnte es sein, dass er diese schon länger hat? Weil angenommen er hat diese erst seit November 2009, dann wären die Bedingungen laut Reglement-Auszug oben NICHT gegeben!
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EHC Seewen, suscht nüd!!