Hier das Reglement zum Nachlesen

Antwort auf:
1 In den Aktivligen sind Spieler mit einer ausländischen Nationalität in der 2. bis 4. Liga
sowie bei den Senioren und Veteranen (max. je 2 Spieler pro Mannschaft) spielberechtigt.
Mannschaften, welche Spieler mit einer ausländischen Nationalität einsetzen sind nicht
berechtigt aufzusteigen oder an Finalspielen, Finalrunden und / oder Aufstiegsspielen
teilzunehmen. Ausgenommen, die Spieler verfügen über eine Aufenthaltsbewilligung Typ
B oder über eine Niederlassungsbewilligung Typ C, welche mindestens 12 Monate vor
Einreichen des Spieler-Registrierungsgesuches für den Spieler ausgestellt wurde. Eine
entsprechende Kopie der Bewilligung ist bei der Registrierung, resp. beim internationalen
Transfer des Spielers beizulegen.


Grenzgänger kann Indra als Tscheche nicht sein. Also ist der Fall klar. Entweder verfügt Indra über eine Aufenthaltsbewilligung Typ
B oder über eine Niederlassungsbewilligung Typ C, oder das Schweizer Eishockey ist um einen weiteren Skandal reicher, den wohl niemand interessiert.
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