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#414518 - 07/05/2020 10:32 Re: Coronavirus [Re: Derzmä]
sockenwilli Offline
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Registriert: 21/03/2018
Beiträge: 447
Original geschrieben von: Derzmä
Was aber fehlt ist die Tatsache, dass man in diesem Falle den Gekündigten auszahlen muss. Anders gesagt kündigen kann man, aber man spart damit kein Geld.


nein, nicht in jedem fall. bsp. wenn man als arbeitgeber beweisen kann, dass wichtige gründe für die kündigung vorliegen(bsp. fortbestand der ag in gefahr, infolge der corona-krise in gefahr. mit kündigung der spielerverträge kann die ag weitergefühhrt bzw. gerettet werden, und die spieler könnten wenn sie wollen, dann mit einem neuen vertrag mit tieferem lohn weiter im unternehmen arbeiten) dann kann man schon einen batzen sparen. oder wenn man irgendwelche klauseln im vertrag eingesetzt hat oder als zusatz zum vertrag seperat aufgelistet/vereinbart hat (bsp. der spieler hat die geforderten ziele (bspw. skorerpunkte, tore , spiele etc.) nicht erreicht, oder bsp. der club hat das saisonziel verpasst oder bsp. abstieg oder ähnliches).
und bei vielen trainer sind in den vertragen bereits die (groben, meistens in %, und dann kommts noch auf den zeitpunkt drauf an) abgangsmodalitäten, im falle einer entlassung, vereinbart, dann kommt es halt auf den zeitpunkt etc. drauf an.

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#414519 - 07/05/2020 10:57 Re: Coronavirus [Re: Hockey Mike]
sockenwilli Offline
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Registriert: 21/03/2018
Beiträge: 447
Original geschrieben von: Hockey Mike

Diese Aussage stimmt so nicht. Eine ordentliche Kündigung ist vor Ende des befristeten Arbeitsverhältnisses nicht möglich, es sei denn, dies wurde im Arbeitsvertrag explizit vereinbart.
Der Vertrag könnte höchstens im gegenseitigen Einvernehmen frühzeitig aufgelöst werden. Wie Du richtig vermerkst, wäre das höchstwahrscheinlich ziemlich teuer und würde das Problem kaum lösen.



nope, da irrt sich der hockey mike gewaltig. -> jeder vertrag ist kündbar, auch befristete!


siehe bsp:

Art. 337 G. Beendigung des Arbeitsverhältnisses / IV. Fristlose Auflösung / 1. Voraussetzungen / a. aus wichtigen Gründen
1. Voraussetzungen

a. aus wichtigen Gründen
1 Aus wichtigen Gründen kann der Arbeitgeber wie der Arbeitnehmer jederzeit das Arbeitsverhältnis fristlos auflösen; er muss die fristlose Vertragsauflösung schriftlich begründen, wenn die andere Partei dies verlangt.







-------
Original geschrieben von: Hockey Mike


Lieber Willi

Es wird ja hier viel Schlaues (manchmal auch weniger) gepostet, aber Dein Statement schlägt alles!

pacta sunt servanda
(lat.: Verträge müssen eingehalten (erfüllt) werden); ist das Prinzip der Vertragstreue im öffentlichen und privaten Recht. Es handelt sich um den wichtigsten Grundsatz des öffentlichen ebenso wie des privaten Vertragsrechts.
Es ist ein Grundsatz im Zivilrecht, der besagt, daß einmal geschlossene Verträge von den daraus verpflichteten Parteien auch einzuhalten sind. Hinsichtlich des Abschlusses von Verträgen sind die Parteien also frei, dies gebietet der Grundsatz der Privatautonomie. Ist jedoch erst einmal ein Vertrag geschlossen, sind die Parteien an diesen gebunden.



grundsätzlich ist alles möglich, nur soviel dazu wink grin



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#414520 - 07/05/2020 11:51 Re: Coronavirus [Re: Haifa HC]
Rugenbräutrinker Offline
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Mhm und was ein wichtiger Grund ist, das definiert der Sockenpaul. So funktioniert ein Rechtsstaat.
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Original geschrieben von: Martin
Wir behalten das im Auge und werden für die Zukunft über neue Lösungen nachdenken, damit das Forum möglichst komfortabel ist.

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#414521 - 07/05/2020 12:09 Re: Coronavirus [Re: Rugenbräutrinker]
droopy Offline
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sockenwilli meint vermutlich die "Änderungskündigung"

https://www.lexwiki.ch/aenderungskuendigung/

aber auch dazu gibt es Bedingungen

In schwierigen Zeiten können Arbeitgeber versucht sein, die Arbeitsverträge neu zu verhandeln und nach unten anzupassen. Dazu können sie entweder mit Einverständnis des Arbeitnehmers per sofort den Arbeitsvertrag anpassen (Art. 115 OR), oder bei fehlender Zustimmung den Mitarbeiter unter Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist kündigen und ihm gleichzeitig einen neuen Arbeitsvertrag anbieten. Die zweite Variante nennt man Änderungskündigung.
Eine Änderungskündigung ist bedingungsfeindlich. Sie darf zudem nicht missbräuchlich sein und die ordentlichen Kündigungsfristen einhalten. Gegen eine ordentliche Änderungskündigung kann man sich nicht wehren, nur gegen eine missbräuchliche. Als uneigentliche Änderungskündigung bezeichnet man die ledigliche Androhung einer Kündigung bei gleichzeitiger Offertstellung.



Bearbeitet von droopy (07/05/2020 12:11)

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#414522 - 07/05/2020 12:22 Re: Coronavirus [Re: Haifa HC]
Rugenbräutrinker Offline
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Ordentliche Kündigungsfrist bei einem befristeten Vertrag. Das wird ja immer abenteuerlicher hier.
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Original geschrieben von: Martin
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#414523 - 07/05/2020 13:10 Re: Coronavirus [Re: Haifa HC]
Brett Hauer Offline
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Spielt ja gar keine Rolle ob ein Vertrag gekündigt werden kann oder nicht. Die Tatsache wie ich oben schon geschrieben hatte ist das bezahlt werden muss, entweder voll oder die Differenz zum neuen Vertrag bei einem neuen Arbeitgeber.

Ich sehe auch nicht ein wieso der Staat zusätzlich helfen sollte. So laufen befristete Arbeitsverträge und all die anderen Arbeitsgeber sowie Arbeitsnehmer die mehr Lohn haben als die Kurzarbeit deckt müssen auch selber schauen.

So läuft das Geschäft und ich sehe weder Klubs oder die Spieler als die bösen. Aber irgend eine Lösung sollten Sie finden da es im Interesse ist von beiden Parteien.

Gruess
_________________________
EVZ hat einen weltmeister!!!!!!!!!!!!!!! jetzt noch einen guten schweizer stuermer und einen top EU - Center.

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#414525 - 07/05/2020 16:34 Re: Coronavirus [Re: sockenwilli]
Hockey Mike Offline
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Beiträge: 142
Original geschrieben von: sockenwilli
nope, da irrt sich der hockey mike gewaltig. -> jeder vertrag ist kündbar, auch befristete!


Mein lieber Willi

Es kommt ja durchaus vor, dass ich mich irre. Hier erzählst Du aber einen kompletten (sorry wenn ich das so deutlich sage) BULLSHIT!

Unser ganzes Rechtssystem beruht darauf, dass Verträge eingehalten werden. "Pacta sunt servanda" ist das wichtigste Prinzip in unserem Rechtssystem überhaupt. Sonst könnten wir es ja gleich bleiben lassen.

Du beziehst Dich auf den Arbeitsvertrag, der aus wichtigen Gründen fristlos gekündigt werden kann. Nenne mir doch bitte einen solchen Grund.

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#414526 - 07/05/2020 18:34 Re: Coronavirus [Re: Hockey Mike]
sockenwilli Offline
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Registriert: 21/03/2018
Beiträge: 447
Original geschrieben von: Hockey Mike

Es kommt ja durchaus vor, dass ich mich irre. Hier erzählst Du aber einen kompletten (sorry wenn ich das so deutlich sage) BULLSHIT!



nope, ich habe gezeigt, dass auch befristete arbeitsverträge jederzeit kündbar sind! und dass deine annahme nicht ganz richtig ist. was daran ist bullshit? kannst ja den artikel den ich genannt habe nachgucken und selber lesen! bsp. siehe oben, ROT MARKIERTER BEREICH BEACHTEN! danke!

Original geschrieben von: Hockey Mike

Unser ganzes Rechtssystem beruht darauf, dass Verträge eingehalten werden. "Pacta sunt servanda" ist das wichtigste Prinzip in unserem Rechtssystem überhaupt. Sonst könnten wir es ja gleich bleiben lassen.
Du beziehst Dich auf den Arbeitsvertrag, der aus wichtigen Gründen fristlos gekündigt werden kann. Nenne mir doch bitte einen solchen Grund.



"pasta und servalat"
das hast du schon mal geschrieben. druck dieses zeugs aus, rahm es ein und häng es überall bei dir auf, wenn du so ein grosser fan davon bist, aber lass mich mit diesem mischt in ruhe!!!!!

oder wie erklärst du, dass gemäss statistik 31% der Verträge gebrochen oder gekündigt werden? wenn doch gemäss deinem lieblingsbrei alle verträge jederzeit eingehalten werden müsssen!

ach nein, lass es lieber bleiben, will es gar nicht wissen, bin weg.

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#414527 - 07/05/2020 18:45 Re: Coronavirus [Re: Haifa HC]
Hockey Mike Offline
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Beiträge: 142
Du solltest Dich nicht für dümmer verkaufen, als Du wirklich bist.

Zum Glück bin ich nicht bei Dir angestellt!

Original geschrieben von: sockenwilli
oder wie erklärst du, dass gemäss statistik 31% der Verträge gebrochen oder gekündigt werden? wenn doch gemäss deinem lieblingsbrei alle verträge jederzeit eingehalten werden müsssen!


Weshalb soll ich das erklären? Wenn das so ist, stellt sich doch eher die Frage, was ein solcher Vertragsbruch für Konsequenzen hat. Um auf die ursprüngliche Diskussion zurückzukommen: Du kannst davon ausgehen, dass eine fristlose Entlassung eines Spielers für den Club ziemlich teuer wird. Entsprechend ist sie kaum eine Lösung für das derzeitige Problem.

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#414528 - 07/05/2020 19:50 Re: Coronavirus [Re: Hockey Mike]
droopy Offline
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Ort: Region Basel
Original geschrieben von: sockenwilli
oder wie erklärst du, dass gemäss statistik 31% der Verträge gebrochen oder gekündigt werden? wenn doch gemäss deinem lieblingsbrei alle verträge jederzeit eingehalten werden müsssen!


Das hat eher damit zu tun das in Stelleninserat, Bewerbungsdossiers, Vorstellungsgespräch gelogen wird das sich die Balken biegen (von beiden Seiten!).

Habe mal gehört das durchschnittlich nach 6 Monaten 60% der Mitarbeiter bereits wieder weg sind...

Putzfrauen, Hilfsarbeiter oder ähnliches kann man schnell mal entlassen, da stehen sofort wieder Tausende bereit da meistens keine spezielle Ausbildung nötig ist. Eishockeyspieler sind aber individuelle "Fachleute" die man nicht einfach so schnell 1 zu 1 ersetzen kann...

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